Einsatz von künstlicher Intelligenz im HR Bereich

Was ist zu beachten? Herausforderungen, Fallstricke!

„Künstliche Intelligenz“, kurz KI, gewinnt immer stärker an Bedeutung für die Wirtschaft. Sie wird von Unternehmen entweder bereits in der Produktentwicklung oder innerhalb der Unternehmen selbst eingesetzt, um Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Insbesondere ihr Einsatz im HR-Bereich, etwa der Einsatz von Chatbots im Rahmen von Bewerbungsprozessen, hat deutlich zugenommen. Während die Technik stetig voranschritt, „stolperte das Recht“ bislang noch hinterher.

Doch besonders in den letzten Monaten hat der Gesetzgeber wichtige Schritte unternommen, um KI im HR-Bereich zu regulieren. Dazu zählt der Entwurf der KI-Verordnung der EU sowie das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Letzteres zu neuen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Bereich von KI. Daneben stellen sich weitere Fragen, die eine Antwort benötigen: Wie kann sichergestellt werden, dass KI die Vorgaben des Antidiskriminierungsrechts (AGG) einhält? Mit welchen personenbezogenen Daten darf KI „gespeist“ werden? Was gilt gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)? Wer haftet für KI?

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