Umgang mit Hatespeech und Fake News

Rechtssicherer Umgang mit Hatespeech, Fake News und Onlinebewertungen

Fast jede und jeder kennt´s: Produkte, Dienstleistungen oder Arbeitgeber werden schlecht bewertet. Vorstände geraten wegen einer einzigen Äußerung bei LinkedIn unter Beschuss. Die neueste Marketing-Kampagne löst bei Twitter einen Sturm der Empörung aus. Wie lässt sich Persönlichkeitsschutz im Internet einfordern und umsetzen? Rechtsanwältin Verena Haisch erklärt die rechtlichen Aspekte und beschreibt anhand konkreter Fälle, was man tun kann (und was nicht).

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Nicht nur Kommunikation funktioniert online anders. Auch Rechtsverletzungen und vor allem die wirksame Rechtsdurchsetzung folgen im Netz eigenen Regeln. 

Auf Bewertungsplattformen schreiben (womöglich anonyme) Nutzerinnen und Nutzer kurze Texte mit weitreichenden Folgen. Nicht nur exponierte Repräsentanten, sondern auch „ganz normale Mitarbeitende“ aus Unternehmen und Organisationen werden in sozialen Medien angefeindet. Teilweise unter Offenlegung von Namen und sogar Adressen. Und Kommunikationsverantwortliche bekommen es oft so oder so von allen Seiten ab.

Vieles davon kann man rechtlich gut in den Griff bekommen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erleichtert es, gegen Schmähungen, Beleidigung und Hetze (nichts anderes ist Hatespeech) vorzugehen. Rechtsprechung und Gesetzgeber haben ein ausgeklügeltes System entwickelt, wie man gegen Plattformbetreiber vorgehen kann, wenn die Personen hinter den Aussagen anonym bleiben, sich hinter Pseudonymen verstecken oder einfach nicht aufhören wollen. Sogar einstweilige Verfügungen gegen im Ausland sitzende Internetkonzerne sind möglich. 

Alle Teilnehmenden haben die nicht nur die Möglichkeit, sondern werden dazu ermuntert, individuelle Fragen an die Referentin zu stellen und daraus zu lernen. Zusätzlich erhalten sie nach Abschluss des Webinars die verwendeten Präsentationsfolien oder ein gleichwertiges Inhaltsdokument als Skript.

Das lernen die Teilnehmenden

  • Wovor das (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht im Netz schützt
  • Ansprüche gegen die Äußernden und/oder die Plattformbetreiber - wann man gegen wen vorgeht
  • Rechtsverletzungen an Plattformbetreiber melden - und wie das NetzDG dies erleichtern kann
  • Wenn es anders nicht geht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anbieter sozialer Medien
  • Wann ist rechtliches Vorgehen sinnvoll und wann macht es alles nur schlimmer

Geeignet für

PR- und Marketingprofis, Kommunikationsverantwortliche und -Berater mit Berufserfahrung, die sich erfolgreich und passgenau gegen Angriffe auf Personen und Unternehmen im Netz wehren wollen.

Sprecherin

Verena Haisch ist Rechtsanwältin und Partnerin in der Hamburger Kanzlei BluePort Legal. Sie ist Spezialistin im Presse- und Medienrecht und berät nationale und internationale Mandanten insb. im Bereich des Reputationsmanagements. Als Mitglied des Arbeitsstabs Digitales des Deutschen Juristinnenbundes und Korrespondenzanwältin für HateAid ist Verena Haisch seit vielen Jahren aktiv im Kampf gegen Hass im Netz.

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